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FAQ Bachelorarbeit

Tipps & Tricks für die Bachelorarbeit

 

Sie können Ihre Bachelorarbeit bei fast jedem Dozierenden ablegen. Dies ist unabhängig davon, ob Sie bei diesem einen Kurs belegt haben. Idealerweise schreiben Sie die Bachelorarbeit in Zusammenhang zu einem Kurs, dies ist allerdings nicht notwendig.

Sie können die Bachelorarbeit jederzeit im Laufe des Semesters schreiben. Zum genauen zeitlichen Ablauf nehmen Sie mit Ihrem Prüfenden Kontakt auf.

 

Laut Prüfungsordnung sollte Ihre Bachelorarbeit einen Umfang von 9000 bis 15000 Wörtern nicht unter- bzw. überschreiten. Dies entspricht ca. 30 bis 50 Seiten.
Sie können sich bei der Formatierung an die Leitfäden für Hausarbeiten in der Anglistik und Amerikanistik halten. 
Auch hier können Sie sich gerne bei Fragen an Ihre Prüfenden direkt wenden.

Wichtig ist, dass Sie die Bachelorarbeit fristgerecht im Studierendenportal einreichen. Wann und wie Sie die Arbeit bei Ihrem Prüfenden einreichen, vereinbaren Sie mit mit Ihrem Prüfenden individuell.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Abgabe im Portal.

Antrag auf Zeugniserstellung durch die Studierenden

Am Ende des Studiums stellen Sie - wie in der Prüfungsordnung vorgesehen § 21 Bachelozeugnis und Bachelorurkunde*² - den Antrag auf Erstellung der Zeugnisdokumente. 
Sobald dieser Antrag vorliegt, wird die SPV (zusätzlich zum automatisierten Verfahren über die Datenbank) alle Leistungen der Antragstellenden auch händisch prüfen und sich ggf. mit den Studierenden in Verbindung setzen, falls es irgendwo Probleme gibt.

*² § 21 Bachelorzeugnis und Bachelorurkunde
(1) Sobald eine Kandidatin oder ein Kandidat alle Abschlussprüfungen bestanden und 180 Kreditpunkte, erworben hat, stellt sie oder er bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung den Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses und der Bachelorurkunde. Dazu sind alle Nachweise gemäß §5, Abs. 2*³ vorzulegen.
(2) Das Bachelorzeugnis ist unverzüglich, möglichst innerhalb von vier Wochen, auszustellen und enthält die Noten der Abschlussprüfungen, das Thema und die Note der Bachelorarbeit so-wie die Gesamtnote. Die Noten werden in Ziffern genannt. Neben dem Zeugnis wird ein Diploma Supplement ausgehändigt, das eine allgemeine Beschreibung des Studiengangs enthält, sowie ein Transcript of Records, in dem die Module und zugeordneten Lehrveranstaltungen aufgeführt sind, in denen Abschlussprüfungen sowie Nachweise der aktiven Teilnahme erbracht worden sind. Das Zeugnis wird von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bzw. ihrer oder seiner Stellvertretung unterzeichnet. Es trägt das Ausstellungsdatum sowie das Datum des Ta-ges, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist.
(3) Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird der Kandidatin oder dem Kandidaten eine Bachelorur-kunde mit dem Datum des Zeugnisses ausgehändigt. Darin wird die Verleihung des akademi-schen Grades "Bachelor of Arts", abgekürzt "B.A." beurkundet.
(4) Die Bachelorurkunde wird von der Dekanin oder dem Dekan der Philosophischen Fakultät unterzeichnet und mit dem Siegel der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf versehen.

*³ § 5 ECTS-Leistungspunkte
(2) Das Studium ist abgeschlossen, wenn
- alle erforderlichen Modulabschlussprüfungen bestanden sind,
- alle erforderlichen Nachweise der aktiven Teilnahme vorliegen,
- der Nachweis des Besuchs von gegebenenfalls vorgesehenen Praktika vorliegt,
- insgesamt 180 beziehungsweise 240 ECTS-Leistungspunkte erreicht worden sind.

Die B.A. Arbeit abgegeben und dann?

Sie haben Ihre B.A. Abschlussabeit fristgerecht eingereicht und möchten sich gerne direkt exmatrikulieren, um sich bspw. für den Master an einer anderen Hochschule zu bewerben?

Bevor Sie sich exmatrikulieren, stellen Sie bitte zunächst Ihren Antrag zur Erstellung der Abschlussdokumente, s. im Menü “Wie erhalte ich mein Zeugnis?”.
 
Erst wenn die Studierenden- und Prüfungsverwaltung (SPV) Ihren Antrag positiv bestätigen kann, sollten Sie sich exmatrikulieren, damit keine Schwierigkeiten entstehen, sollten noch Prüfungnummern fehlen oder falsch zugeordnet worden sein im Laufe Ihres Studiums.

Sind Sie bereits exmatrikuliert und müssen aber noch Nachweise erbringen, ist dies ein sehr zeitaufwendiger Prozeß. Da Sie nach der Exmatrikulation keinen Zugriff mehr auf bspw. Ihre Leistungsübersicht haben, die wir benötigen, um Leistungen umzubuchen oder nachträglich zu bearbeiten, stellen Sie bitte im Ausnahmefall den Antrag zur Erstellung einer Leistungsübersicht.
Anschließend senden Sie uns, sollten Sie Anglistik und Amerikanistik im Kernfach studiert haben, diese Leistungsübersicht inkl. Ihrer Fragestellung als Email zu.